Eintragungsverfahren für Volksbegehren starten

Am 31. März 2025 starten wieder Eintragungsverfahren für mehrere Volksbegehren. Bis einschließlich 7. April können Stimmberechtigte&nbsp;ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren im Rathaus oder online erklären.&nbsp;


Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 31. März 2025 bis (einschließlich) Montag, 7. April 2025, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren&nbsp;„Autovolksbegehren: Kosten runter!“, „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“, „Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!“ Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eintragungsort und Öffnungszeiten
Rathaus St. Pölten, Rathausplatz 1, EG, Bürgerservice- und Einwohnerangelegenheiten, barrierefrei

Montag, 31. März 2025, von 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 1. April 2025, von 8 bis 20 Uhr
Mittwoch, 2. April 2025 von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 3. April 2025 von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 4. April 2025 von 8 bis 16 Uhr
Montag, 7. April 2025 von 8 bis 16 Uhr

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Informationen zum Beitragsbild: 
- Dateiname: 18507_eintragungsverfahren-fuer-volksbegehren-starten-2.jpg
- Copyright: Eine Abbildung vom Rathaus St. Pölten. (Foto: Arman Kalteis)
- Bildtext: Ab 31. März kann bis einschließlich 7. April die Zustimmung zu den Volksbegehren gegeben werden. (Foto: Arman Kalteis)
